Abwassertarife in Munster 


 Abwassergebühr   

 Euro je m³ Abwasser

Abwassergebühren zahlen Sie nach verbrauchter Wasserfrischmenge

 1,96

Gartenwasserzähler
Das Formular zur Anmeldung/Tausch eines Abwasser- / Gartenwasser-zählers können Sie hier herunterladen. Die Ablesung erfolgt im Zuge der Jahresablesung durch die Stadtwerke.

Gebühren

Die Gebühren bemessen sich nach der von der Stadt Munster erlassenen Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung.
Diese Satzung können Sie hier herunterladen.


Gebührenmaßstab und Gebührensatz  für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (§2 der Satzung)  

1) Die Abwassergebühr für die dezentrale Abwasserbeseitigung beträgt

a) aus Hauskläranlagen und Sonderlanlagen nach dem festgestellten Verschmutzungsgrad des Fäkalschlamms gestaffelt in

Gruppe  Verschmutzung  Gebühr 
bis 3.000 CSB  8,80 Euro 
II 3.001 bis 6.000 CSB  17,65 Euro 
III  6.001 bis 9.000 CSB  26,50 Euro 
IV  9.001 bis 12.000 CSB  35,30 Euro 
größer 12.001 CSB  44,10 Euro 
je m³ angelierten Fäkalschlamms 

Der Verschmutzungsgrad wird anhand einer Probe bei der Anlieferung festgestellt und im Wert CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf) ausgedrückt.

b) aus abflußlosen Sammelgruben 1,20 Euro je m³ angelieferten Abwassers.

2) Zusätzlich wird für das Einsammeln (Anfahrt, Absaugen und Abfuhr zur Kläranlage) aus Grundstücksabwasseranlagen u.ä. eine Gebühr von 16,40 Euro je m³ erhoben.

3) Als Fäkalschlamm gilt alles Abwasser nach § 2 Abs. 1a) und 1b), für dessen Behandlung wegen der Verschmutzung ein höherer CSB als 400 mg/l festgestellt wird.

Diese Gebühren bemessen sich nach der von der Stadt Munster erlassenen Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen.

Diese Satzung können Sie hier herunterladen.

Ansprechpartner 

 
Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH:

Bei Störungen:

Tel.: 05192 / 9813-98 

Fragen zur Verbrauchsabrechnung, Zählersetzung etc.:

Frau Cornberg: 05192 / 9813 - 22
Hr. Wedell:         05192 / 9813 - 23
Fr. Scharte:        05192 / 9813 - 24
Fax:                     05192 / 9813 - 29


Entleerung der Grundstücks-abwasseranlagen:

Frau Oetjens-Breitenfeld: 05192 / 9813-38